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Die Retax-Versicherung für Apotheken

 

Der Vermögensschaden, der durch Retaxierungen seitens der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entstehen kann, kann durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt werden.

Eine solche Versicherung ist insbesondere für Apotheken und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen relevant. Die Retax-Versicherung bietet Schutz gegen Vermögensschäden, die durch die Rückforderung von Erstattungen seitens der GKV aufgrund von Retaxierungen entstehen können.

Als Versicherungsfall im Sinne dieser Deckungserweiterung gilt abweichend ein fahrlässiger Verstoß der mitversicherten Personen gegen Bestimmungen eines Rahmenvertrags der Apotheker und Krankenkassen zur Abrechnung von Arzneimitteln gemäß § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) gilt die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei ausschließlich schriftlichem Eingeständnis des Mitarbeiters der fahrlässigen Handlungsweise.

Versichert ist in Erweiterung die 0-Retaxation, Absetzung oder Erstattungsminderung durch die Krankenkassen oder der von Ihnen beauftragten Retaxunternehmen/Rezeptprüfungsunternehmen, wenn ein Fehler durch einen Apothekenmitarbeiter vorliegt und von Ihm schriftlich eingestanden wird (gültig für alle Rezeptarten und Praxisbedarfsrezepte). Ein Fehler im Sinne des vorherigen Satzes sind auch durch die Apothekenmitarbeiter übersehene Fehler, die beim Ausfüllen des Rezeptes durch den Arzt/Praxis/Klinik entstanden sind. 

  • Falschbedruckung des Rezeptes, z.B. falsche PZN, falsches Datum, fehlende Zusatz-/Spezial- PZN´s
  • fehlende handschriftliche Ergänzungen, zu denen die Apotheke verpflichtet ist
  • Ablauffrist vom Rezept übersehen
  • Aut idem Kreuz übersehen
  • Zahlendreher nicht bemerkt, oder falsch gelesen z.B. 150 und 750
  • Retax wegen falscher Anzahl pro PZN oder auch wegen unterschiedlicher Interpretation der ärztlich angegebenen Anzahl, z.B. ist 1 Pack = 1x Idealbinde oder der kleinste Mehrfachpack mit 10 Idealbinden gemeint
  • Retax wegen angeblicher Lieferfähigkeit einer PZN, d.h. Sie haben gegen andere PZN ausgetauscht und werden nun bezichtigt das ursprüngliche Präparat wäre lieferbar gewesen
  • Retax wegen versehentlicher Nichtbeachtung des Rabattvertrages
  • Retax wegen versehentlicher Abgabe des nicht als preisgünstig geltenden Reimports oder Generika
  • Retax wegen der versehentlichen Belieferung obwohl kein Liefervertrag bestand
  • Retax bei versehentlicher Abgabe von unerlaubten Packungsgrößen
  • Retax bei versehentlicher Abgabe von Nichtarzneimitteln oder nicht verordnungsfähigen Produkten
  • Retax aufgrund einer Rezeptfälschung, die der Apotheker hätte erkennen müssen
  • Retax wegen überschrittenem Abgabedatum
  • Retax wegen fehlender Arztunterschrift
  • Retax bei Sprechstundenbedarfslieferungen
  • Retax bei Verordnungen über individuell herzustellende parenterale Lösungen.


Sie brauchen nicht zu überlegen, welche Retaxation versichert und welche nicht versichert sind. Versichert sind nämlich alle der bekannten Retaxationen durch die Krankenkassen.

Die Apothekenversicherung "PharmaRisk OMNI" hat bereits die Deckungssumme von 60.000 Euro bei Retaxationen prämienneutral inkludiert.

 

*Mittels eines Rahmenvertrags werden Bedingungen für Einzelverträge definiert, die jedoch erst zukünftig geschlossen werden. Stets können und werden Abweichungen zum Rahmenvertrag durch einzelvertragliche Vereinbarungen nach Prüfung und evtl. Prämienzuschlag mit Ihnen als Apothekerin oder Apotheker getroffen. Leistungsdetails...

  • Die Versicherung mit Konzept

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