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Die Elementarschaden

 

Elementarschäden im Sinne der Versicherungswirtschaft sind Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden. Als Elementarschäden gelten beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche.


Versicherbarkeit

In der Versicherungswirtschaft werden bereits langjährig Sturmschäden versichert. Üblich ist es, in Form der verbundenen Wohngebäudeversicherung gemeinsam mit der Feuerversicherung, auch den Versicherungsschutz gegen

  • Sturm inklusive Hagel und
  • Leitungswasser (kein Elementarschaden)
  • zu erwerben.

Differenzierter ist die Betrachtung der Versicherbarkeit der erweiterten Elementarschäden. Darunter versteht man i. d. R. Versicherungsschutz gegen

  • Überschwemmung
  • Hochwasser
  • Erdfall
  • Erdrutsch
  • Erdbeben
  • Schneedruck
  • Lawinen

und teilweise auch

  • Blitzschlag
  • Starkregen

Diese Schäden sind von den meisten Feuerversicherungen zum Schutz von Gebäuden und den meisten Hausratversicherungen nicht eingeschlossen. Während pro Jahr im Durchschnitt nur ein winziger Bruchteil aller Gebäude abbrennt, können zum Beispiel bei einem der in Deutschland extrem seltenen schweren Erdbeben, die zum Beispiel in Teilen Baden-Württembergs möglich sind, auf einen Schlag tausende von Gebäuden beschädigt werden, sodass die Rücklagen vieler Versicherungsunternehmen nicht ausreichen, um den Schaden zu decken. Erforderlich sind deshalb für eine Versicherung, die Elementarschäden umfasst und viele Kunden im gefährdeten Gebiet hat, enorme Rücklagen oder teure Rückversicherungen.

Elementarschäden sind also Kumulereignisse, d. h. ein Schadenereignis führt zu einer großen Zahl an Schäden.

Dies veranlasst viele Versicherungsunternehmen, die Versicherung von Elementarschäden in der Gebäudeversicherung, Hausratversicherung und Inhaltsversicherung separat zu vereinbaren. Die Versicherbarkeit richtet sich u. a. nach einer Zonierung, die die Überschwemmungsgefahr und die Gefahr von Erdrutschen bzw. Lawinen einschätzt. Das Kollektiv der Kunden trägt also einen Teil des Risikos, sodass eine größere Gefährdung des Versicherungsortes zu höheren Versicherungsbeiträgen und Selbstbehalten führt.

In der sogenannten erweiterten Elementarversicherung oder kombinierten Elementarversicherung sind die Einzelgefahren in der Regel nicht ab- bzw. zuwählbar. Die Notwendigkeit des Risikoausgleichs im Kollektiv führt dementsprechend dazu, dass ein bayerischer Almbauer auch für das Risiko von Sturmfluten eines Kunden auf einer Hallig aufkommt und dieser wiederum einen Teil seines Beitrages für Lawinenschäden leistet.

Der GDV hat für die gesamte Versicherungswirtschaft ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) entwickelt. Dafür wurden Hochwasserereignisse mit aufsteigenden Wiederkehrperioden (Jährlichkeiten) simuliert und es wurden vier Gefährdungsklassen (GK) ermittelt:

  • GK 4 – statistisch einmal in 10 Jahren ein Hochwasser
  • GK 3 – statistisch einmal in 10–50 Jahren ein Hochwasser
  • GK 2 – statistisch einmal in 50–200 Jahren ein Hochwasser
  • GK 1 – statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser

ZÜRS ermöglicht damit für alle in Deutschland gelegenen Flächen eine präzise Risikoeinstufung im Bereich Hochwasser bzw. Überschwemmung. Mit dem System ZÜRS public werden Informationen über lokale Naturgefahren in einfacher und leicht verständlicher Form im Internet zugänglich gemacht. Daten sind gegenwärtig für die Bundesländer Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt verfügbar (Stand: Juli 2014). Weitere Bundesländer sollen folgen.

Nach Branchenangaben seien rund ein Prozent der in Deutschland stehenden Gebäude nicht gegen Hochwasserschäden versicherbar. Eine Erhebung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz aus dem Herbst 2015 zeigt, dass dieser Prozentsatz tatsächlich viel höher liegen dürfte. Offenbar werden in den Gefährdungsklassen 3 und 4 häufig derart hohe Versicherungsprämien verlangt, dass Gebäude de facto nicht bezahlbar versichert werden können.

 

Für eine gute Apothekenversicherung liegt die Messlatte sehr hoch

Worauf muss der Apotheker generell achten, wenn er eine effiziente Absicherung seines Apothekenbetriebes haben möchte? Der Preis ist zwar ein wichtiger Faktor, eine Allrisk-Versicherung wird aber letztendlich aufgrund des angebotenen Leistungsumfangs erworben. Entscheidend sind in der Höhe ausreichende Deckungssummen, wie die 30 Mill. Betriebs- und Berufshaftpflicht und die 5 Mill. Sachsubstanz/Werteabsicherung von Apothekeneinrichtung, Waren, Vorräten, etc., die bei dem PharmaRisk-Konzept die Messlatte sind. Die PharmaRisk-Police kann bis zu ca. 450 einzelne Leistungspunkte enthalten. Wichtig bei der Auswahl ist deshalb, sich nicht mit einfachen Standardpolicen zufrieden zu geben, sondern sich auf das Know-how eines Maklers zu verlassen, der über Jahrzehnte eine Allgefahrenversicherung mit besonderen Leistungspunkten in der Apothekennische entwickelt hat.

Beispielhaft ist folgende Produktlösung:

» Die Allgefahrenversicherung PharmaRisk-OMNI




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